Überführungen

In die Heimat – weltweit begleitet

Manchmal besteht der Wunsch, dass ein verstorbener Mensch an einem anderen Ort beigesetzt wird – sei es die ursprüngliche Heimat, ein vertrauter Lebensort oder ein Platz von besonderer Bedeutung.

Eine Überführung ins Ausland erfordert verschiedene behördliche Schritte und internationale Formalitäten. Wir kümmern uns zuverlässig um die gesamte Organisation und stimmen alle nötigen Abläufe für Sie ab.

Einbalsamierung

Je nach Vorgaben des Ziellandes kann eine Einbalsamierung erforderlich sein. Diese wird ausschließlich von fachkundigen Fachinstituten durchgeführt. Die entsprechenden Nachweise werden anschließend den zuständigen Behörden übermittelt, damit die Überführung freigegeben werden kann.

Behördliche Abläufe & Dokumente

Je nach Land und Bestimmungen kann Folgendes notwendig sein:

  • persönliche Vorsprache des Bestatters bei Konsulat oder Botschaft
  • Vorlage von Originalunterlagen
  • Sichtkontrolle vor Sargverschluss (in manchen Ländern gefordert)
  • Ausstellung eines mehrsprachigen Leichenpasses durch das Standesamt

Wir übernehmen die gesamte Abstimmung für Sie – sorgfältig, respektvoll und diskret.

Wir begleiten Sie

Internationale Überführungen erfordern Erfahrung, Geduld und Feingefühl. Wir stehen an Ihrer Seite, beraten Sie zu den nötigen Schritten und sorgen dafür, dass der Transport würdevoll und gut organisiert verläuft.

Sprechen Sie uns jederzeit an, wenn Sie Unterstützung benötigen.

Checkliste für den Trauerfall

Meldung an das Konsulat

Für die Überführung muss das zuständige Konsulat über den Tod eines Staatsbürgers informiert werden. Die im Todesfall nötigen Unterlagen und Urkunden müssen beigebracht und unverzüglich an das Konsulat per Fax oder E-Mail weitergeleitet werden, um eine Freigabe zur Beerdigung im gewünschten Land zu erhalten.

Überführung per Flugzeug

Bei einer Überführung per Flugzeug beauftragt der Bestatter ein spezielles Speditionsunternehmen, das den Transport an den gewünschten Zielort und zu einem zeitnahen Termin abklärt.

Der Leichnam wird in einen Überführungssarg gebettet. Dieser ist nach internationalen Richtlinien mit einer Zinkeinlage versehen, die vor dem Schließen des Sarges luftdicht verlötet wird.

Nach der Zollfreigabe kann der Leichnam zum Flughafen transportiert werden. Gerne übernehmen wir für Sie die Überführung eines verstorbenen Familienmitgliedes.

Sie können sich alle Seiten vorlesen lassen. Markieren Sie dazu einfach den gewünschten Text und die Textpassage wird vorgelesen.

Hinweis: Bitte achten Sie darauf, dass die Lautstärke Ihres Gerätes hoch genug ist und auf mobilen Geräten der Lautlos-Modus nicht aktiviert ist!