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Selbst wenn Menschen über Jahre an einem fremden Ort gelebt haben, bleibt für viele der Wunsch, in ihrer Heimat bestattet zu werden. Das Überführen eines Verstorbenen über Staatsgrenzen hinweg erfordert eine Vielzahl an Behördengängen und die Erledigung verschiedener Formalitäten.
Je nach Länderbestimmungen ist vor einer Überführung eine Einbalsamierung des Verstorbenen nötig. Diese muss von einem speziell ausgebildeten Institut durchgeführt werden. Die Bescheinigung über eine Einbalsamierung ist dem zuständigen Konsulat oder der Botschaft zu übergeben, um die Freigabe zur Überführung zu erhalten.
Einige Auslandsvertretungen bestehen auf persönlichem Erscheinen des Bestatters mit den Originalunterlagen, andere möchten den Leichnam vor dem Verschließen des Sarges sehen. In anderen Fällen genügt ein Leichenpass in mehrsprachiger Form, der vom zuständigen Standesamt auf Antrag ausgestellt wird.
Für die Überführung muss das zuständige Konsulat über den Tod eines Staatsbürgers informiert werden. Die im Todesfall nötigen Unterlagen und Urkunden müssen beigebracht und unverzüglich an das Konsulat per Fax oder E-Mail weitergeleitet werden, um eine Freigabe zur Beerdigung im gewünschten Land zu erhalten.
Bei einer Überführung per Flugzeug beauftragt der Bestatter ein spezielles Speditionsunternehmen, das den Transport an den gewünschten Zielort und zu einem zeitnahen Termin abklärt.
Der Leichnam wird in einen Überführungssarg gebettet. Dieser ist nach internationalen Richtlinien mit einer Zinkeinlage versehen, die vor dem Schließen des Sarges luftdicht verlötet wird.
Nach der Zollfreigabe kann der Leichnam zum Flughafen transportiert werden. Gerne übernehmen wir für Sie die Überführung eines verstorbenen Familienmitgliedes.
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