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Die ursprünglichste und wohl auch älteste Form der Bestattung eines Verstorbenen ist die Erdbestattung. Dabei wird der Verstorbene entweder in einem Reihengrab oder einem Wahlgrab bestattet. Reihengräber sind zugewiesene Einzelgräber und werden nacheinander belegt. Die Ruhefrist beträgt meistens 20 Jahre und kann in der Regel verlängert werden. Wenn die Ruhefrist abgelaufen ist und von den Hinterbliebenen nicht verlängert wird, wird das Grab aufgehoben.
Wir unterstützen Sie auf dem Weg von der Beerdigungsvorbereitung bis zur Gedenkfeier.
Bei Rasengrabstätten handelt es sich um pflegefreie Grabstätten sowohl für Särge als auch für Urnen. Diese werden der Reihe nach belegt und können nach der Ruhefrist nicht verlängert werden.
Zwei Varianten werden dabei angeboten:
Sie können entweder ein Grabfeld mit einem zentralen Gedenkstein auswählen, auf dem der Name des Verstorbenen eingraviert wird oder Sie wählen die individuelle Bestattung mit einem im Rasen eingelassenen Einzel-Gedenkstein.
Die Pflege der gesamten Anlage wird durch die Stadt Krefeld übernommen. Diese Grabform wird häufig gewählt, wenn die Angehörigen weiter entfernt wohnen oder es niemanden gibt, der sich um die Grabpflege kümmern könnte.
Sarg- und Urnenbestattungen in einer gartenähnlichen Anlage.
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