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Was jetzt wichtig ist — Schritt für Schritt
Wenn ein Mensch stirbt, fühlt sich vieles unwirklich an. Trotzdem müssen einige Dinge organisiert werden. Sie müssen das nicht allein tun. Wir unterstützen Sie und begleiten Sie durch jeden Schritt.
Erste Schritte
Der Tod eines Angehörigen ist eine Ausnahmesituation, die für die Betroffenen mit starken emotionalen Belastungen einhergeht. Trotzdem müssen Sie jetzt an einige Dinge denken, die unbedingt zu erledigen sind.
Nachfolgend haben wir für Sie eine Checkliste zusammengestellt, die Ihnen einen schnellen Überblick darüber gibt, was im Trauerfall zu tun ist.
Stirbt Ihr Angehöriger zuhause, so rufen Sie bitte umgehend einen Arzt, der den Totenschein ausstellt. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt die dortige Verwaltung diese Aufgabe.
Wenden Sie sich anschließend an uns. Wir organisieren nicht nur die Abholung des Verstorbenen und die Bestattung für Sie. Wir nehmen Ihnen auf Wunsch auch die unvermeidlichen Behördengänge und sonstigen bürokratischen Aufgaben ab, die in einem Sterbefall zu erledigen sind. Sie reichen von der Abmeldung bei Kranken- und Rentenkasse über die Benachrichtigung von Banken, Versicherungen und dem Vermieter des Verstorbenen bis zur Kündigung von Abonnements und Vereinsmitgliedschaften.
Damit wir alle notwendigen Formalitäten für Sie erledigen können, benötigen wir von Ihnen bestimmte Unterlagen und persönlichen Gegenstände. Wir bitten Sie, diese zum Beratungsgespräch mitzubringen:
Gerade in den schweren Stunden der Trauer ist jeder in Gedanken bei dem geliebten Verstorbenen. Konzentrieren Sie sich ganz auf das Abschiednehmen und vertrauen Sie uns das Organisatorische an.
Ein Sarg muss ausgesucht, die Totenbekleidung ausgewählt und die Bestattungsart bestimmt werden. Der Tod des Angehörigen in Privaträumen muss spätestens am folgenden Werktag beim Standesamt gemeldet werden. Gleichzeitig kann dort die Sterbeurkunde beantragt werden. Tritt der Tod in einer Institution (Krankenhaus, Hospiz, Pflegeheim) ein, wird das Standesamt automatisch informiert.
Dafür werden folgende Urkunden benötigt:
Das Personenstandsgesetz schreibt einen Beleg des Personenstandes des Verstorbenen vor. Sollten Sie nicht im Besitz einzelner Unterlagen sein, sind wir Ihnen auch bei der Beschaffung der nötigen Papiere behilflich.
Erst dann kann ein Erbschein beim Notar oder Nachlassgericht beantragt werden, der nötig ist, um im Rechtsverkehr als ausgewiesener Erbe den Nachlass zu verwalten (Mietverträge, Daueraufträge, Kontoeinsicht etc.)
Gerne übernehmen wir für Sie die notwendigen Behördengänge wie Abmeldungen bei der Krankenkasse, Versicherungen und Rententrägern sowie Anträge an Sterbegeldversicherungen und auf Rentenansprüche.
Wir unterstützen Sie auf dem Weg von der Beerdigungsvorbereitung bis zur Gedenkfeier.
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